Neuestes aus der Immobilienwelt:
München: Kürzere Vermarktungszeiten - Höhere Verkaufspreise
Der Immobilienverkäufer in München kann sich glücklich schätzen! Im ersten Halbjahr 2010 ging die Vermarktungsdauer von Immobilien um etwa 8% zurück: Je nach Objektart betrug die Durchschnittlich Vermarktungszeit 4-6 Wochen. Die Preise dagegen gingen teils deutlich nach oben. Kostete im Neubau der Quadratmeter letztes Jahr noch im Durchschnitt € 4.190,- so stieg er im ersten Halbjahr 2010 in München um etwa 8,45% auf ca. € 4.540,-.
Kündigungsausschluss bei Mietverträgen:
Bei einer Neuvermietung können sich Vermieter und Mieter darauf einigen, eine Kündigung des Mietvertrages für bis zu 4 Jahre auszusetzen. Aber Achtung: Diese Regelung betrifft beide Vertragsparteien. Eine einseitige Klausel, die z.B. nur den Mieter an der Kündigung hindert ist unwirksam. Donnerstag 19.8.2010
Kein Recht auf verbesserten Schallschutz:
Der BGH hat mit einem Urteil die Vermieterrechte im Streit um Schallschutz gestärkt. Ohne besondere vertragliche Regelungen kann ein Mieter nicht erwarten, dass der Schallschutz der Wohnung über den Standard hinausgeht, der zur Zeit der Errichtung der Wohnung den DIN-Normen entsprochen hat. Dienstag 3.8.2010 (Quelle: Immobilienscout)
Samstag gilt bei Mietzahlung nicht als Werktag:
Die wiederholte, verspätete Mietzahlung berechtigt den Vermieter einer Immobilie zur Kündigung des Mietvertrages. Die Miete muss in der Regel bis zum 3. Werktag des Monats auf dem Konto des Vermieters eingehen. Da der Samstag kein Bankenarbeitstag ist, entschied der BGH in einem aktuellen Urteil, dass der Samstag im Bezug auf Mietzahlungen keinen Werktag darstellt. Maßgeblich sind somit nur die Werktage von Montag bis Freitag. Dienstag 3.8.2010 (Quelle: Immobilienscout)
Schönheitsreparaturen in Eigenleistung:
Laut aktuellem BGH-Urteil ist eine Mietvertragsklausel, die dem Mieter die Ausführung der Schönheitsreparaturen in Eigenleistung verbietet oder die Beauftragung einer Fachfirma vorschreibt unwirksam. Schönheitsreparaturen sind fachgerecht in mittlerer Art und Güte auszuführen. Dies setzt nicht zwingend den Einsatz einer Fachfirma voraus. Eine solche Klausel ist laut BGH eine unangemessene Benachteiligung des Mieters. Die Folge: Der Mieter muss überhaupt nicht renovieren. (21.7.2010)
IVD legt Vorschlag zur Mietrechtsänderung vor:
Der Immobilienverband Deutschlad hat in Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwaltskanzlei ein Vorschlag zur Gesetzesänderung des Mietrechts vorgelegt. Hauptaugenmerk wurde dabei auf die schnellere und leichtere Räumung von Mietimmobilien gelegt um dem Mietnomadentum entschieden entgegen zu treten. Die schwarz-gelbe Koalition hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Rechte der Vermieter zu stärken. Es kann also auf die Unterstützung der Regierung gehofft werden. Eine traumhafte Meldung für alle Vermieter. Ein großes Zeichen dafür, dass der IVD seine Verbandsarbeit sehr ernst nimmt und eine große Rolle in der Deutschen Immobilienwirtschaft einnimmt. Mittwoch, 28.4.2010 (Quelle: www.haufe.de)
Eigenbedarfskündigung wird erleichtert:
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Vermieter nun auch für entfernte Verwandte, wie etwa einer Nichte, eine Eigenbedarfskündigung aussprechen dürfen. Bislang galt dies nur bei sehr engen Verwandten wie den eigenen Kindern oder Eltern. Unverändert bleibt allerdings, dass der Eigenbedarf nachgewiesen werden muss. D.h. bei einer Eigenbedarfskündigung muss man selbst bzw. der Verwandte die Wohnung tatsächlich auch bewohnen. Ansonsten ist der Eigenbedarf nicht gegeben. Mittwoch, 3.2.2010 (Quelle: Immobilienscout24)
Wegweisendes Urteil für Mieterhöhungen:
Im November 2009 erklärte das Amtsgericht Hamburg Barmbeck eine Mieterhöhung wegen einer verbesserten Wärmedämmung gerechtfertigt ist, Sogar über den Mittelwert des Hamburger Mietspiegels hinaus. Aufgrund der energetischen Verbesserungen eines Gebäudes wird der Wohnwert dauerhaft verbessert, weil es zu einer erheblichen Energie- und damit zu einer Kostenersparnis führt. Dienstag, 26.1.2010 (Quelle: Immobilienscout24)
Räume mit Nutzungsbeschränkung zählen zur Wohnfläche!
Der BGH hat entschieden, dass Räume, die zwar öffentlich-rechtlichen Nutzungsbeschränkungen (z.B. Raumhöhe zu gering) unterliegen zur Wohnfläche hinnzugerechnet werden können, wenn diese Räume zu Wohnzwecken, sprich als Wohnraum vermietet wurden. Sofern die zuständigen Behörden der Wohnraumnutzung nicht ausdrücklich widersprechen, entsteht auch nachträglich kein Anspruch der Mieter auf Mietminderung wegen veringerung der Wohnfläche, da es zu keiner Beeinträchtigung der Mietsache kommt. Donnerstag, 14.1..2010 (Quelle: Magazin immobilienmanager 11/2009)
"Weißen der Wände" - Vorsicht!
Wird im Mietvertrag eine Klausel verwendet, die den Mieter auffordert, während der Vertragslaufzeit die üblichen Renovierungen und Schönheitsreparaturen vorzunehmen, sollten Vermieter strikt Klauseln vermeiden, die das "weißen" der Wände vorsehen. Auch wenn man "weißen" als Synonym für streichen sehen kann, sieht der BGH in dieser Formulierung eine Farbvorgabe bei der Renovation. Dies ist unzulässig. Laut Urteil des BGH verliert der Vermieter somit sämtliche Ansprüche an Schönheitsreparaturen und Renovationen. Dienstag, 5.1.2010 (Quelle: Dezember-Newsletter RA Treuheit & Volpers)
Keine außerordentliche Kündigung bei verspäteter Mietzahlung durch das Amt:
Übernimmt das Jobcenter die Mietzahlungen Ihres Mieters, berechtigt auch eine wiederholte, verspätete Mietzahlung nicht zur außerordentlichen Kündigung. Sofern das Jobcenter die Mietzahlungen direkt an den Vermieter bezahlt, kommt es häufig zu verspäteten Zahlungen. Der Bundesgerichtshof entschied anhand eines tatsächlichen Falls, dass der Vermieter nicht zur Kündigung berechtigt ist. Dienstag 5.1.2010(Quelle: Dezember-Newsletter RA Treuheit & Volpers)
Mieten in München steigen weiter:
Die Mieten in der Landeshauptstadt steigen weiter! Laut Wohnpreisspiegel 2009/2010 des IVD, liegen die Wohnungsmieten in München nun bei durchschnittlich € 11,50. Das entspricht einem Anstieg der Wohnungsmieten von ca. 4,4 %. Berücksichtigt wurden die Preise von Wohnungen mit mittlerer Ausstattungsqualität und mit mittlerer Lagequalität. Montag, 21.12.2009 (Quelle IVD & Dr. ZitelmannPB. GmbH)
Mietmarkt in Bayern und vor allem München weiter stabil:
Der Herbstmarktbericht "Wohnimmobilien Mietobjekte" des IVD (Immobilienverband Deutschland Region Süd e.V.) wird von einer steigenden Tendenz der Mietpreise für Bayern und München gesprochen. Hier sind derzeit trotz der weltweiten Finanzmarktkrise weder auf dem Miet-, noch auf dem Kaufmarkt nennenswerte Preistendenzen nach unten erkennbar. Donnerstag, 15.12.2009 (Quelle IVD)
Kündigung bei falscher Selbstauskunft:
Bei der Neuvermietung von Immobilien ist der Vermieter bzw. der Makler berechtigt, vom möglicherweise neuen Mieter eine Selbstauskunft zu verlangen. Erlaubt sind u.a. Fragen zum Arbeitgeber, Beruf, oder Einkünfte. Antwortet der Mietinteressent in der Selbstauskunft nicht wahrheitsgemäß, ist der Vermieter berechtigt, das bestehende Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos zu kündigen. So entschied das Landgericht München am 25.03.2009. Damit es überhaupt nicht soweit kommt, sollten SIe bereits von Anfang an einen erfahrenen Profi an Ihrer Seite haben. Dienstag, 15.12.2009 (Quelle IVD)
Deutschland in Aufbruchsstimmung:
Ca. 37% aller Deutschen planen in den nächsten 12 Monaten einen Umzug. Die Hauptgründe sind: Zusammenzug mit einem Partner und der Wechsel des Jobs. Den größten Teil der umzugswilligen machen die unter 30 jährigen aus. Die "junge" Generation nutzt bei der Wohnungssuche hauptsächlich das Internet. Das bedeutet, dass man ein erhöhtes Augenmerk auf die gelungene Onlinepräsentation richten sollte. Die Hilfe eines professionellen Immobilienanbieters kann bares Geld wert sein und ist für Vermieter meist gratis. mehr Donnerstag, 10.12.2009 (Quelle Immobilienscout24)
Rauchmelderpflicht auch in Bestandsimmobilien:
In sieben Deutschen Bundesländern wird der EInbau von Rauchmeldern gesetzlich verpflichtend. Bayern gehört noch nicht dazu - das ist aber nur eine Frage der Zeit. Eines ist sicher: Der Einbau dieser kostengünstigen Geräte schützt im Ernstfall nicht nur Ihr Immobilieneigentum! Der Rauchmelder kann Ihr Leben, das Leben Ihrer Familie, Ihrer Mitbewohner und Ihrer Mieter retten. Donnerstag, 10.12.2009 (Quelle Immobilienscout24)
Derzeit können Mieter ihren Vertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Für Vermieter gelten strengere Auflagen:
Eine Angleichung der Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter sei falsch und überflüssig, sagte DMB-Direktor Siebenkotten in Berlin. Das geltende Recht habe sich seit vielen Jahren als sozial ausgewogen bewährt. Siebenkotten äußerte die Vermutung, dass die FDP die Angleichung über kürzere Kündigungsfristen für Vermieter erreichen wolle. Dann müssten selbst Mieter, die jahrzehntelang in einer Wohnung lebten, diese binnen dreier Monate räumen. FDP-Fraktionschefin Homburger hatte zuvor erklärt, dass noch nicht entschieden sei, ob die Fristen für Mieter verlängert oder die für Vermieter verkürzt werden sollten. Klar sei aber, dass es weiterhin ein soziales Mietrecht geben werde. Samstag 28.11.2009 (Quelle Immobilienscout24)
Mieterhöhungen anhand des Mietspiegels werden vereinfacht:
„Der BGH stärkt die Vermieterposition und vereinfacht die Möglichkeit, Mieten zu erhöhen“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, in einer ersten Stellungnahme die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 276/08). Danach müssen Mietspiegel dem Mieterhöhungsschreiben auf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht beigefügt werden, wenn sie allgemein zugänglich sind, beispielsweise bei örtlichen Mietervereinen oder Vermieterorganisationen angeboten werden. Samstag 28.11.2009 (Quelle Immobilienscout24)
Fristlose Kündigung bei Störung des Hausfriedens:
Der vertragstreue Mieter zahlt in Deutschland pünktlich seine Miete, beschwert sich nicht bei seinem Vermieter und lebt in Frieden und Eintracht mit seinen Mitmietern. So sieht der Idealfall bei ca. 22 Millionen Mieterhaushalten in Deutschland aus. Bei nachhaltigen Störungen des Hausfriedens durch den Mieter verstehen weder der Gesetzgeber noch die Gerichte Spaß. Dem Mieter droht hier die fristlose Kündigung und der Herauswurf aus seiner Wohnung.
Derbe und diskriminierende Beleidigungen von Mitmietern berechtigen den Vermieter, diesen Mieter ohne Abmahnung zu kündigen, so das Amtsgericht Coburg in seinem Urteil vom 25. September 2008 (Az. 11 C 1036/08). Samstag 28.11.2009 (Quelle Immobilienscou 24)

